Täglich filmen und fotografieren sich über 2000 Jugendliche allein in Deutschland beim Bettgeflüster. Doch viele bedenken dabei nicht, dass das Vertrauen in diesen Momenten sehr
schnell gebrochen werden kann und die intimen Einblicke in das Liebesspiel im Internet landen. So kursieren fast ein Drittel dieser Aufnahmen irgendwann im Internet – z. B. durch
gekränkte Gefühle und Rachegelüste oder durch einen unbedachten Webcam-Chat im Internet, meint Torsten Gems, Vorstand des Biometrischen Suchdienstes "ProComb". Die Opfer in dieser
Angelegenheit sind eindeutig die Darsteller, die ungefragt und ungewollt der Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden und unter dem Gespött leiden.
Seit einem Jahr können sich sowohl Jugendliche als auch Frauen und Männer mit ihren Befürchtungen an ProComb wenden, damit sich die Firma auf die Spur von veröffentlichem
Material im Internet begibt. Laut Gems sind fast 100 % der Kunden Frauen.
Die Firma erstellt aufgrund eines Passfotos ein biometrisches Muster und gleicht dieses mit erotischen und pornografischen Fotos und Videos in ihrer laufend aktuell gehaltenen Datenbank ab. Bei
einem Treffer fordert die Firma den Seitenbetreiber auf, das betroffene Bild/Video zu entfernen. Eine Garantie, dass das Bild/Video nicht bereits auf einen Privatcomputer heruntergeladen wurde,
gibt es nicht.
In diesen Fällen rät BITKOM – der Bundesverband der Informationswirtschaft – zur Ergreifung rechtlicher Schritte gegen die Täter. Sollten z. B. die Fotos vom Opfer selbst
gemacht worden sein, so besteht ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch. Das Bild bzw. die Bilder müssen umgehend entfernt werden. Doch auch wenn man das Bild nicht selbst fotografiert
hat, gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies bedeutet, dass das Opfer auf Unterlassung und Entfernung klagen kann und auch sollte.
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