Strafgefangene dürfen keine Spielkonsolen in ihren Zellen haben. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt und wies damit eine Beschwerde eines Strafgefangenen zurück. Der Mann
empfand das Verbot der Spielkonsole in seiner Zelle als unverhältnismäßige Beschränkung seiner Freizeitbeschäftigung und ging damit vor Gericht.
Doch nach Auffassung der Richter, haben Strafgefangene keinen Anspruch darauf, elektronische Konsolen in ihren Zellen zu haben. Gemäß Rechtsprechung sind Computer während der Haft
nämlich verboten und somit auch die Spielkonsolen.
Die Konsolen könnten, laut Auffassung der Richter, die Ordnung und Sicherheit gefährden. Hard- und Software seien manipulierbar und die Sicherheit könne nicht mehr garantiert werden.
Zudem sehen die Richter die Gefahr "der missbräuchlichen Speicherung sicherheitsrelevanter Daten, die über das Internet mit Außenstehenden ausgetauscht werden könnten".
Ob Spielkonsolen tatsächlich schon einmal zu einem derartigen Risikofaktor innerhalb einer Haftanstalt wurden, kann diesseits leider nicht bestätigt werden.
Quelle: heute.de
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