Früher ist man noch auf guten Rat eines Bekannten oder Freundes zum Arzt gegangen. Über das richtige Urlaubsziel und das passende Hotel wurde man in seinem Reisebüro beraten und
einen guten Handwerker hat man auf Grund seines "guten" Rufes gefunden. Heute wurden die Möglichkeiten um ein vielfaches erweitert. Dank den Online-Bewertungsplattformen, ist es jedem
Internetnutzer möglich schnell Einblick auf viele Bewertungen aller Art zu nehmen.
Wenn man einen guten Handwerker sucht, findet man diesen vielleicht bei handwerkerpoint.de. Produktbewertungen aller Art sind bei
ciao.de und dooyoo.de reichlich vorhanden. Den
Arzt seines Vertrauens findet man bei topmedic.de, oder helpster.de. Den nächsten
Traumurlaub findet man bei holidaycheck.de. Selbst seinen Dozenten oder Lehrer kann
man z.B. bei meinprof.de oder spickmich.de bewerten.
Es gibt aber auch Gegner solcher Plattformen, grade letzteres - spickmich.de, ist zurzeit in den Medien präsent. Eine Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers klagte zuletzt vor dem
BGH vergebens gegen spickmich.de. Sie fühlt sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, denn Schüler hatten sie auf spickmich.de mit der Note 4.3 benotet. Die Klage wurde
abgewiesen, Begründung: Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation wiegt schwerer als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Lehrer, hieß es in
dem in Karlsruhe verkündeten Urteil.
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Quelle: spiegel.de, blog.konsumo.de
Bild: pixelio.de |